Entlassung
Wenn Sie nach dem Urteil des behandelnden Arztes der stationären Behandlung nicht mehr bedürfen, oder wenn Sie es ausdrücklich wünschen, werden Sie aus der Klinik entlassen. Die erforderlichen Zuzahlungen an Ihre Krankenkasse bezahlen Sie bitte bei unserem Zentralen Patientenservice und melden sich dort auch ab. Sollten Sie die Zuzahlung nicht bei Ihrer Entlassung entrichten können, erhalten Sie von uns eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung.







